Im Strassenverkehr geht es manchmal heftig zu. Jeder fühlt sich im Recht und beleidigt seine Opponenten auf Teufel komm raus. Auch vor Polizisten wird nicht Halt gemacht, dabei werden Beleidigungen von Ordnungshütern besonders streng geahndet.
Die Strafe für Beleidigungen können neben Punkten in Flensburg und einem Eintrag im Bundeszentralregister auch ganz schön teuer werden.
Soviel kann eine Beleidigung kosten:
Die Angaben sind nur als Anhaltspunkt zu verstehen, die tatsächliche Höhe der Geldstrafe bei einer Verurteilung hängt von der konkreten Beleidigungssituation oder dem monatlichen Einkommen des Angeklagten ab.
Gesten
Vogel zeigen 750 €
Mittelfinger 600 - 4000 €
Zunge herausstrecken 150 - 300 €
Scheibenwischer (Hand vor dem Gesicht hin und her wedeln) 350 - 1000 €
Arschloch (Kreis mit Daum und Zeigefinger) 650 - 750 €
Verbale Beleidigung
Wichser 1000 €
Bekloppter 250 €
Leck mich 300 €
Du bist ein Arschloch 1500 €
Blödes Schwein 500 €
Polizisten duzen 600 €
Schlampe 1900 €
Alte Sau 2500 €
Bullenschwein 1000 €
Blödes Weib 500 €
Witzbold 300 €
Dumme Kuh 300 €
Du hast einen Vogel 750 €
Miststück 2000 €
Trottel (zu Polizisten) 1000 €
Zu blöd um Fahren/Schreiben etc. 450 €
Idiot 1000 €
Indirekte Beleidigungen wie „ich finde du bist ein Trottel“ oder „am liebsten würde ich dich ein Arschloch nennen“ werden dabei genauso schwer geahndet wie direkte Beleidigungen.

| Ähnliche Hilfe / Beratung: |
|---|
|


