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Ab einem "Grad der Behinderung" (GdB) von 50 hat man einen Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis. Dieser Ausweis verschafft Menschen mit Behinderungen Erleichterungen im Alltag.
Auf dem Schwerbehindertenausweis gibt es Abkürzungen, die die Art der Behinderung angeben.
Was bedeuten diese Kürzel?
G - erheblich gehbehindert
aG - außergewöhnlich gehbehindert
Gl - gehörlos
H - hilflos, der Betroffene benötigt fremde Hilfe bei z.B. Körperpflege und Ernährung
Bl - blind, Sehkraft unter 2 %
RF - Befreiung von der Rundfunkgebühr möglich
B - Kostenlose Mitfahrt einer Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln möglich
VB - versorgungsberechtigt als Kriegsbeschädigter
EB - schwerbehindert infolge nationalsozialistischer Verfolgung
1.Kl. - Benutzung der 1.Klasse mit Fahrschein der 2.Klasse gestattet
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