 Ärzte sind auch nur Menschen und machen deshalb Fehler, leider oft auf Kosten des Patienten. Wenn Sie den Verdacht haben, dass der therapeutische Misserfolg durch einen Fehler des Arztes verursacht wurde, können Sie sich wehren.
So können Sie vorgehen, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Arzt fahrlässig gehandelt hat.
Sprechen Sie zunächst einmal direkt mit dem betreffenden Arzt. Seien Sie offen und teilen ihm Ihre Bedenken mit, ohne ausfallend zu werden. Vieles lässt sich dadurch bereits abklären. Doch der Arzt will sich natürlich selbst schützen und verdreht möglicherweise die Wahrheit, in dem Wissen, dass Sie als Laie leicht abzuspeisen sind.
Kann das Gespräch mit dem Arzt Ihren Verdacht nicht beseitigen, sammeln Sie erst einmal alle Daten des Falles. Notieren Sie ärztliche Untersuchungen, Behandlungen und Gespräche so wahrheitsgetreu wie möglich.
Sie können sich gegen ein Entgelt von etwa 50 Cent pro Seite die Patientenakte kopieren lassen. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse über Ihren Verdacht. Scheint der Verdacht auf einen Ärztefehler berechtigt, kann die Krankenkasse ein Gutachten in Auftrag geben. Kontaktieren Sie die Verbraucherzentralen und Patientenverbände.
Geschah der Vorfall in einem Krankenhaus, können Sie sich direkt an die Klinikleitung wenden. Die Landesärztekammern bieten ein kostenloses Verfahren an, vorrausgesetzt, die Gegenseite stimmt diesem Weg zu.
Ob rechtsschutzversichert oder nicht, Sie können natürlich als letzte Möglichkeit vor Gericht gehen, nur wird dies unter Umständen kostspielig. Beauftragen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt. Sie können Kontaktdaten von Anwälten über die Anwaltskammer erfragen.
Sie haben die Beweislast. Sammeln Sie also so viele Beweise wie möglich für Ihren Fall.
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