
Der Kauf einer Immobilie kann über den normalen Weg abgewickelt werden, also in den meisten Fällen über einen Immobilienmakler, oder direkt von Privat an Privat. Es gibt aber auch einige interessante Alternativen, die man berücksichtigen sollte.
Bei Zwangsversteigerungen nämlich, kann man zwischen 10 und 30% des eigentliches Kaufpreises Einsparung wahre Schnäppchen machen.
Zwar ist der Grund, warum ein Haus zwangsversteigert wird, für die vorherigen Bewohner selten angenehm, dennoch muss dieses Wohnobjekt einen neuen Besitzer finden, warum also nicht Sie?
Zur Zwangsversteigerung kommt es, wenn der Besitzer zahlungsunfähig geworden ist, das klassische Beispiel.
Wussten Sie aber, dass Häuser und Wohnungen ebenfalls unter den Hammer gehen, wenn sich seine Erben nicht einigen können, was mit dem Objekt geschehen soll, oder Eheleute bei einer Scheidung auch um das Haus streiten? Diese so genannten Teilungsversteigerungen sind immer häufiger an der Tagesordnung.
Bei Interesse, gute Vorbereitung
Experten raten dazu, Auktionen und Zwangsversteigerungen erst einmal kennen zu lernen und bei einigen anwesend zu sein, bevor man sich selbst daran begibt, ein geeignetes Objekt zu ersteigern.
Die Veranstalter der Auktionen haben nicht alle Informationen zur Verfügung, die für Sie wichtig sind und im Vorfeld schon bekannt sein sollten, wie z.B. Grundbucheinträge, wie Denkmalschutz und daraus entstehende Einschränkungen der Veränderung und Nutzung, oder Sonderkonditionen der Mieter, die unkündbar sind. Diese müssen zuvor beim zuständigen Gericht erfragt werden, welches Akte über die Wohnobjekte führt.
Bei der Auktion wird zwar ebenfalls Einblick in diese Details gewährt, jedoch reicht die Zeit nicht, ein Wohnobjekt zur Genüge begutachtet zu haben.
Das Wohnobjekt
Das Wohnobjekt will zuvor inspiziert worden sein, denn kennen Sie es nur von Fotos und verlassen sich auf Beschreibungen von Katalogen, sind Enttäuschungen vorprogrammiert.
Haben Sie einmal ein Haus erstanden, so können Sie vom Kauf nicht mehr zurücktreten, sollten Sie Mängel entdecken. Diese gilt es vor der Auktion zu berücksichtigen, denn Garantien werden mit dem Kauf nicht mit ersteigert.
Die Zwangsversteigerung
Zum Termin der Zwangsversteigerung sollten Sie sich über die Finanzierung im Klaren sein, sollten Sie den Zuschlag für ihr auserkorenes Objekt bekommen. Zur Abwicklung der Finanzierung bekommen Sie sechs Wochen Zeit.
Ob der Zuschlag als gültig angenommen wird, hängt vom vorher festgelegten Verkehrswert ab, der zwar bei einem ersten Versteigerungstermin ein Mindestgebot bestimmt, jedoch nicht immer zu einem für die Gläubiger zufriedenstellenden Ergebnis führt.
Die Rechnung geht nicht immer auf, wenn der Höchstzuschlag zwischen 50 und 70% des Verkehrswertes beträgt, hier entscheiden die Gläubiger, ob Sie den Zuschlag geben, oder nicht. Wird nicht einmal die Hälfte des Verkehrswertes erreicht, so kann vom Gericht kein Zuschlag gegeben werden, das Objekt muss zu einem anderen Termin neu angeboten werden.
Ab 70% des Verkehrswertes bekommt der Meistbietende den Zuschlag und muss dann in einigen Fällen eine Sicherheit leisten, die bei 10% des Kaufpreises liegen würde.
Erkundigen Sie sich vorab, welche Zahlungsweisen dafür zur Verfügung stehen, denn nicht alle gängigen Zahlungsweisen sind gültig und halten Sie in jedem Fall stets Ihren Personalausweis bereit, ohne den Sie gar nicht als Mitbieter zugelassen werden könnten.
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